16. Dezember 2020
Mexiko/Tlaxcala

Gesetzesänderung zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Im mexikanischen Bundesstaat Tlaxcala hat der Kongress Änderungen des Zivilgesetzbuchs (Código Civil) des Bundesstaates zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen verabschiedet. Geändert wurden die Art. 39, 42 und 46 Código Civil. Diese Vorschriften sind in Zukunft neutral formuliert und nehmen keinen Bezug mehr auf das Geschlecht. Auch Lebenspartnerschaften (nach mexikanischer Terminologie „concubinatos“) können durch gleichgeschlechtliche Paare begründet werden. Tlaxcala ist die 22. von 32 Teilentitäten Mexikos, die formal gleichgeschlechtliche Ehen einführt. Diese sind nach der Rechtsprechung der Suprema Corte de Justicia de la Nación, nach der ein Verbot gegen die Bundesverfassung verstößt, bundesweit zulässig, wobei ihre Durchsetzung in Bundesstaaten, die bisher keine entsprechende Gesetzesänderung vorgenommen haben, in der Regel ein Vorgehen auf dem Klageweg erfordert.