24. Oktober 2014
Vereinigtes Königreich

Gesetzliche Vermutung zum Kontakt mit beiden Elternteilen

Am 22.10.2014 ist Sec 11 des Children and Family Act in Kraft getreten, die eine Vermutung für Umgangsrechtsverfahren enthält, aufgrund derer es für ein Kind vorteilhaft ist, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Dies gilt nicht, soweit dem Kind durch den Kontakt mit einem Elternteil Schaden droht. Feste Vorgaben für die mit den Elternteilen zu verbringende Zeit können hieraus nicht abgeleitet werden.

Link zum Gesetzestext