20. Januar 2014
Spanien

Geteiltes Sorgerecht für lesbisches Paar

Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat erstmals letztinstanzlich einem geschiedenen lesbischen Paar das geteilte Sorgerecht (maternidad compartida) für zwei Kinder zugesprochen. Die beiden Frauen hatten gemeinsam beschlossen, die Kinder durch künstliche Insemination zu bekommen. Der Gerichtshof betonte, es sei im Interesse der Kinder, die Elternschaft der Personen aufrechtzuerhalten, die diese übernommen hätten.