14. Juni 2011

Gibraltar. Children Act 2009

Elterliche Rechte und Verantwortung sowie Kindesschutz sind mit Wirkung vom 14.1.2010 unter Berücksichtigung der Vorgaben aus EuEheVO II und KSÜ weitreichend neu geregelt im Children Act 2009, der den Minors Act (vor 2007: Minors Ordinance) sowie den Fostering Act 2002 ablöst.

Wie bisher wird nach Section 2 (1) Children Act 2009 Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Unterhaltsberechtigung kann jedoch noch bis zum 21. Lebensjahr bestehen (Section 2 Maintenance Act), und Ehefähigkeit kann bereits ab dem 16. Lebensjahr, bei Frauen in Ausnahmefällen sogar ab dem 15. Lebensjahr gegeben sein (Sections 15-17 Marriage Act).

Die Gesetzesreform und weitere punktuelle Rechtsänderungen werden bei der nächsten Aktualisierung des Länderberichts Gibraltar in Bergmann/Ferid/Henrich berücksichtigt.

Quelle: www.gibraltarlaws.gov.gi