25. April 2014
Italien

Gleichgeschlechtliche Ehe für eintragungsfähig erklärt

Das Landgericht (Tribunale) in Grosseto (Toskana) hat Anfang April erstmals in Italien angeordnet, dass eine im Ausland (im konkreten Fall in New York) geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt und registriert wird. Die Stadtverwaltung von Grosseto wurde dazu verurteilt, die Eintragung vorzunehmen. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Ehe im Bundesstaat New York gültig sei und es keine Norm des italienischen Rechts gebe, die die Eintragung verbiete. Das Urteil widerspricht allerdings einer Entscheidung des Kassationshofs von 2012, nach der eine im Ausland geschlossene Ehe ungeeignet ist, im italienischen Recht Rechtswirkungen zu erzeugen, sodass eine Registrierung nicht in Betracht kommt.

Die Eintragung wurde mittlerweile vollzogen.