30. Mai 2016
Färöer

Gleichgeschlechtliche Ehe nur als Zivilehe

Am 29.4.2016 hat der Løgting, das Parlament der Färöer, eines autonomen Bestandteils des dänischen Reiches, ein Gesetz zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe verabschiedet, d.h. die in Dänemark geltenden Regelungen weitgehend für die Färöer übernommen. Anders als in Dänemark und in Grönland – einem weiteren autonomen Bestandteil des dänischen Reiches – werden gleichgeschlechtliche Paare jedoch nicht kirchlich heiraten können, da die entsprechende Regelung von der Übernahme ausgeschlossen wurde. Vor dem Inkrafttreten muss durch das dänische Parlament, den Folketing, noch eine eherechtliche Vorschrift (§ 14 (2) anordning om ægteskabs indgåelse og opløsning) so geändert werden, dass sich daraus nicht die Möglichkeit der kirchlichen Segnung zivilrechtlich geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen ergibt. Dies gilt zwar als Formalität, wird aber zu einer Verzögerung führen.

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