27. September 2016
Mexiko / Morelos, Tamaulipas

Gleichgeschlechtliche Ehen in Mexiko

Im mexikanischen Bundesstaat Morelos sind im Juli Gesetzesänderungen verabschiedet worden, die gleichgeschlechtliche Ehen legalisieren und die Regelung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft (concubinato) auf gleichgeschlechtliche Paare erstrecken; dies betrifft Art. 120 der Verfassung von Morelos sowie Art. 22, 65 und 68 des Familiengesetzbuchs (Código Familiar) von Morelos.

Link zum Familiengesetzbuch von Morelos (konsolidierte Fassung, PDF)  

Miguel Ángel Luna Gracia, Bundesrichter am 9. Distriktsgericht, hat Art. 43 des Gesetzes zur Regelung der Zivilregisterbüros des Staates Tamaulipas und Art. 124 des Zivilgesetzbuchs für den Staat Tamaulipas für verfassungswidrig erklärt (Verfahren: juicio de amparo 272/2016). Die Vorschriften betrafen die Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau bzw. hieraus resultierend das Verbot gleichgeschlechtlicher Eheschließungen.

Der Oberste Gerichtshof Mexikos hatte 2015 in einer sogenannten Tesis jurisprudencial erklärt, dass Gesetze von Bundesstaaten, die gleichgeschlechtliche Ehen verbieten, gegen die Bundesverfassung verstoßen, mit der Folge, dass die Bundesgerichtsbarkeit gleichgeschlechtliche Ehen auch bei entgegenstehendem Gesetzeswortlaut zuzulassen hat. Bisher haben jedoch viele Bundesstaaten ihr Recht nicht angepasst, sodass es immer wieder einmal rechtliche Auseinandersetzungen um diese Frage gibt. Staatspräsident Enrique Peña Nieto hat inzwischen ein Gesetzgebungsverfahren zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen auf Gesamtstaatsebene angestoßen, das allerdings politisch umstritten ist.