25. April 2014
USA/Michigan

Gleichgeschlechtliche Ehen in Michigan

Am 21.3.2014 erklärte der U.S. District Court for Michigan’s Eastern District (ein Bundesgericht) das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Michigan für bundesverfassungswidrig und solche Ehen für zulässig. Am 22.3.2014 wurden daraufhin mehr als 300 solcher Ehen geschlossen. Am selben Tag erließ das Gericht einen das Urteil betreffenden Vollziehbarkeitsaufschub, der am 25.3. durch das zuständige Bundesberufungsgericht auf unbestimmte Zeit verlängert wurde.

Der Gouverneur des Bundesstaates, Rick Snyder, erklärte am 26.3.2014, der Staat Michigan erachte die bereits geschlossenen Ehen für rechtmäßig, werde aber ehebedingte Vergünstigungen für entsprechende Paare aussetzen, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sei.

In die Staatsverfassung von Michigan war 2004 nach einer entsprechenden Volksabstimmung ein Amendment aufgenommen worden, das gleichgeschlechtliche Ehen verbietet.