26. Februar 2020
Polen

Gleichgeschlechtliche Elternschaft und ordre public

Anfang Dezember 2019 hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof Polens (Naczelny Sąd Administracyjny) entschieden (Urteil II OPS 1/19), dass eine ausländische Geburtsurkunde, die zwei Frauen als Eltern des Kindes ausweist, wegen Verstoßes gegen den ordre public nicht ins polnische Zivilregister überschrieben werden kann. In Polen werde die Ehe in Übereinstimmung mit Art. 18 der Verfassung als Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden; Familie und Elternschaft stünden unter staatlichem Schutz. Hiernach und nach dem gesamten System des polnischen Familienrechts könne ein Kind nur eine Mutter und einen Vater haben; andere Formen der Elternschaft seien nicht anerkannt.

Link zum Text des Urteils