22. Oktober 2013
Frankreich, Marokko

Gleichgeschlechtliche französisch-marokkanische Ehe zugelassen

Am 22.10.2013 hat die Cour d'appel in Chambéry (Savoyen) die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Tribunal de grande instance von Chambéry zurückgewiesen, mit dem die gleichgeschlechtliche Ehe eines homosexuellen französisch-marokkanischen Paares zugelassen worden war.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, das französisch-marokkanische Abkommen vom 10.8.1981, das Marokkanern gleichgeschlechtliche Ehen verbiete, gehe gemäß Art. 55 der französischen Verfassung den Gesetzen vor. Folglich könne das Gesetz über die „Ehe für alle“ keine Anwendung finden und gleichgeschlechtliche Eheschließungen mit marokkanischen Staatsangehörigen seien unzulässig. Dieser Auffassung folgte das Berufungsgericht nicht und erklärte die Eheschließung für rechtens. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sei Teil des französischen Ordre public, das Abkommen somit insoweit nicht zu beachten. Ob der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht, ist derzeit noch offen.

Da die marokkanische Wohnbevölkerung in Frankreich mit ca. 1,3 Millionen Menschen eine der größten Ausländergruppen ausmacht und ähnliche völkerrechtliche Vereinbarungen mit weiteren Staaten bestehen, kommt dem Verfahrensausgang nicht unerhebliche praktische Bedeutung zu.