22. Oktober 2013
Costa Rica

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft nicht anerkennungsfähig

Ein Familiengericht (Juzgado de familia) in San José hat die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft abgelehnt. Es bezog sich dabei auf den Wortlaut des Familiengesetzbuchs, nach dem nur eine faktische Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau rechtlich anerkennungsfähg ist.

Ob die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften durch eine Änderung des Jugendgesetzes eingeführt worden ist, ist seit einigen Monaten Gegenstand einer intensiven politischen und juristischen Auseinandersetzung. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Weitere erstinstanzliche Urteile zur Thematik stehen bevor.