20. Februar 2014
Rom III-VO

Griechenland wendet ab 29.7.2015 Rom III-VO an

Am 27.1.2014 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie der Entscheidung Griechenlands zustimmt, künftig die Rom III-Verordnung (VO (EU) 1259/2010) anzuwenden. Griechenland ist nach einer entsprechenden Entscheidung Litauens der 16. EU-Mitgliedstaat, der sich hierzu entschließt.

Nach Art. 4 des entsprechenden Kommissionsbeschlusses wird die VO in Griechenland ab dem 29.7.2015 angewendet.

Aufgrund des Grundsatzes der universellen Anwendung bestimmt sich das internationale Scheidungs- und Trennungsfälle betreffende Recht in Griechenland, sobald diese angewendet wird, allein nach der Rom III-Verordnung und zwar auch im Verhältnis zu Drittstaaten, die die VO nicht anwenden. Für entgegenstehende nationale IPR-Vorschriften verbleibt aufgrund dieser Besonderheit kein Anwendungsbereich; sie werden verdrängt, ohne dass eine formale Aufhebung erforderlich wäre.

Griechenland zählte zu den Pionierstaaten der Rom III-Verordnung, hatte seine ursprüngliche Zustimmung zu deren Anwendung dann aber 2010 wieder zurückgezogen.

Pressemitteilung der EU-Kommission

Link zum Beschluss der Kommission (PDF)