28. Juni 2016
Spanien/Valencia

Güterrechtsgesetz verfassungswidrig

Der spanische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 28.4.2016 das in seiner verfassungsrechtlichen Zulässigkeit seit Längerem umstrittene Güterrechtsgesetz der Autonomen Gemeinschaft Valencia (Comunitat Valenciana) wegen Kompetenzüberschreitung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Güterrechtsregime bestehender Ehen bleibt davon jedoch unberührt. Zu letzterem Ergebnis kam der Gerichtshof, da er das Fehlen einer abweichenden Güterrechtsvereinbarung der Eheleute als Einwilligung in die im Gesetz vorgesehene Regelung interpretierte.

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