25. Mai 2018
Kenia

Güterrechtsregelung ist verfassungskonform

Der High Court von Kenia hat mit Urteil vom 14.5.2018 einen Antrag der Federation of Women Lawyers of Kenya zurückgewiesen, in dem postuliert worden war, dass die Regelung im Marriage Property Act, nach dem jedem Partner nach einer Scheidung nur das Vermögen zusteht, das er selbst beigetragen hat, verfassungswidrig sei, da sie de facto Frauen diskriminiere. Das Gericht sah die behauptete Diskriminierung nicht und wies zur Begründung u.a. darauf hin, dass das Gesetz auch die Berücksichtigung nichtmonetärer Beiträge wie Haushaltsführung und Kindererziehung ermögliche, sofern diese nachgewiesen würden. Die geforderte hälftige Vermögensteilung sei auch deshalb abzulehnen, weil sie die Gefahr mit sich bringe, dass Ehen in betrügerischer Absicht eingegangen würden, um damit die Hälfte des Vermögens des Ehegatten an sich zu bringen.