29. Oktober 2018
Frankreich

Gutachten zur Leihmutterschaft angefordert

Mit einer Entscheidung vom 5.10.2018 hat die Cour de cassation beim EGMR ein Gutachten zur rechtlichen Beziehung der intendierten Mutter zum Kind bei Vorliegen einer Leihmutterschaft angefordert. Sie stützte sich dabei auf Art. 1 des am 1.8.2018 in Kraft getretenen Protokolls Nr. 16 zur EMRK, das damit erstmalig praktische Relevanz erlangt hat.

Die gestellten Fragen lauten wie folgt:

„1. Überschreitet ein Mitgliedstaat den Auslegungsspielraum, über den er im Hinblick auf Art. 8 EMRK verfügt, indem er es ablehnt, die Geburtsurkunde eines Kindes, das im Ausland aufgrund einer Leihmutterschaft geboren wurde, insoweit ins Zivilstandsregister zu überschreiben, als diese die intendierte Mutter als rechtliche Mutter bezeichnet, während die Überschreibung der Urkunde insoweit zugelassen wird, als sie den intendierten Vater, der biologischer Vater ist, bezeichnet? Hat in dieser Hinsicht eine Differenzierung im Hinblick darauf zu erfolgen, ob das Kind mit oder ohne Gameten der intendierten Mutter empfangen worden ist?

2. Im Fall einer positiven Antwort auf eine der beiden vorgenannten Fragen: Erlaubt die Möglichkeit für die intendierte Mutter, das Kind ihres Partners zu adoptieren, der der biologische Vater ist, was eine Form der Herstellung der Kindschaft in Bezug auf sie ist, die Erfüllung der Anforderungen des Art. 8 der Konvention [der EMRK]?“

Die Vorlagefragen stehen im Kontext einer längeren rechtlichen Auseinandersetzung, in deren Rahmen die strikt gegen die Anerkennung von ausländischen Leihmutterschaften gerichtete französische Rechtslage durch den EGMR verworfen worden war, was zu einer Rechtsprechungsanpassung geführt hatte.

Link zur Entscheidung der Cour de cassation

Link zur Pressemitteilung des Gerichtshofs

Link zu Analyse der Entscheidung auf conflictsoflaws.net