19. Dezember 2017
Deutschland, Italien

Haager Abkommen über Geltungsbereich der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung

Das Haager Abkommen vom 12.6.1902 zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung (RGBl. 1904, 221), das zuletzt nur noch im Verhältnis zu Italien Bestand hatte, wurde von Deutschland gekündigt; die Kündigung wird mit Ablauf des 1.6.2019 wirksam.

Quelle: BGBl. 2017 II 1508