23. August 2013
Serbien, EU

Haager Protokoll über auf Unterhaltspflichten anzuwendendes Recht

Das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ist am 1.8.2013 zwischen Serbien und der Europäischen Union (alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigten Königreich) völkerrechtlich in Kraft getreten.

In Übereinstimmung mit einem Beschluss des Rates vom 30.11.2011 und Art. 15 EuUntVO wurde das Haager Unterhaltsprotokoll allerdings innerhalb der EU bereits ab dem 18.6.2011 mit dem Geltungsbeginn des EuUntVO vorläufig angewendet (mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigten Königreich).

Quelle: ABl. EU Nr. L 331 vom 16.12.2009, S. 17.                

Quelle: www.hcch.net