24. April 2013
Serbien

Haager Protokoll über Unterhaltspflichten

Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wurde am 16.4.2013 von Serbien als zweitem Vertragspartner nach der EU ratifiziert. Es wird damit am 1.8.2013 für Serbien und für 25 durch die Ratifikation der EU gebundene Mitgliedstaaten (Dänemark und das Vereinigte Königreich sind nicht gebunden) in Kraft treten.

Quelle: www.hcch.net