19. Juni 2013
Lesotho, Russische Föderation

Haager Übereinkommen auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortlichkeit und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern gilt seit 1.6.2013 für Lesotho.

Für die Russische Föderation gilt das Überkommen nach Maßgabe von Erklärungen nach den Art. 34, 54 und 55 ebenfalls seit dem 1.6.2013.

Quelle: BGBl 2013 II 421