19. Juni 2013
Deutschland, Lesotho

Haager Übereinkommen auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption hat die Bundesrepublik Deutschland am 28.2.2013 Einspruch gemäß Art. 44 Absatz 3 des Übereinkommens gegen den Beitritt von Lesotho zum 1.12.2012 erhoben. Das Übereinkommen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Lesotho nicht in Kraft getreten.

Quelle: BGBl. 2013 II 526