17. Mai 2013
Niederlande

Haager Übereinkommen über Anerkennung von Unterhaltsentscheidungen

Das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf den Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern ist nach der Änderung der verfassungsrechtlichen Struktur der Niederlande (vgl. BGBl. 2012 II 1027) für den karibischen Teil (Bonaire, Saba, St. Eustatius), Curaçao und Sint Maarten (niederländischer Teil) am 10.10. 2010 nach Maßgabe der ergänzenden Erklärung vom 25.7.2012 in Kraft getreten.

Quelle: BGBl. 2013 II 387