29. November 2016
Dänemark/Grönland, Serbien, Türkei

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist am 1.11.1996 für Serbien in Kraft getreten.

Von Dänemark wurde das Übereinkommen ab dem 1.7.2016 auf Grönland erstreckt.

Quelle: BGBl. 2016 II 214

Am 1.2.2017 wird das Übereinkommen überdies für die Türkei in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2016 II 1263