11. März 2014
Mongolei

Haager Übereinkommen über den Zivilprozess

Am 3.3.2014 hat die Mongolei als 48. Staat ihre Ratifikationsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 1.3.1954 über den Zivilprozess hinterlegt. Gemäß Art. 31 des Übereinkommens tritt dieses für neu beitretende Staaten in Kraft, soweit nicht innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung des Beitritts durch die Niederländische Regierung einer oder mehrere Mitgliedstaaten dagegen Einspruch erheben.