21. Oktober 2020
Vereinigtes Königreich

Haager Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für das Vereinigte Königreich als selbstständigem Vertragsstaat am 1.1.2021 in Kraft treten. Die eigenständige Ratifikation erfolgte im Hinblick auf die auslaufende Mitgliedschaft in der EU, die das HÜUnt als internationale Organisation mit Wirkung für ihre Mitgliedstaaten (vgl Art 58 Abs 3 HÜUnt) geschlossen hatte.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr 38)