25. April 2014
EU

Haager Übereinkommen über Unterhaltsansprüche

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde seitens der EU am 9.4.2014 gemäß Art. 60 HÜUnt 2007 mit Wirkung zum 1.8.2014 für alle EU-Staaten außer Dänemark in Kraft treten. Weitere Mitglieder sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Norwegen und die Ukraine. Im Verhältnis der Vertragsstaaten zueinander ersetzt die Konvention das UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland.

Quelle: www.hcch.net

Zum Übereinkommen ist von der Haager Konferenz für IPR ein Praxishandbuch in englischer Sprache veröffentlicht worden, das hier kostenlos als PDF heruntergeladen werden kann. Davon gibt es auch eine französische Version.