17. Mai 2013
Niederlande, Albanien

Haager Übereinkommen über Unterhaltspflichten

Das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ist für die Niederlande, karibischer Teil (Bonaire, Saba, St. Eustatius), Curaçao und Sint Maarten (niederländischer Teil) am 10.10.2010 nach Maßgabe der ergänzenden Erklärung vom 25.7.2012 in Kraft getreten. Für Albanien ist es am 1.11.2011 in Kraft getreten.

Quelle: BGBl. 2013 II 386