27. November 2019
Österreich

Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wurde am 22.11.2019 von Österreich gezeichnet; es wird für Österreich jedoch erst nach förmlicher Ratifikation gemäß Art. 26, 27 HZÜ in Kraft treten.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 14).

(Anmerkung dazu: Die EU-Staaten dürfen mit Rücksicht auf die Außenkompetenz der EU (Art 216 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 AEUV) internationalen Übereinkommen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit nicht mehr ohne Erlaubnis der EU beitreten. Die Ermächtigung Österreichs, das HZÜ im »Interesse der EU zu unterzeichnen und zu ratifizieren« beruht auf Beschluss (EU) 2016/414 des Rates v 10.3.2016, ABl. EU L 75 v. 22.3.2016, S 1.)