26. März 2015
Tadschikistan

Haager Übereinkommen zur Befreiung von der Legalisation

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation tritt für Tadschikistan am 31.10.2015 in Kraft, die Einspruchsfrist nach Art. 12 Abs. 2 ist jedoch noch nicht abgelaufen.

Quelle: www.hcch.net