26. März 2015
Tadschikistan
Haager Übereinkommen zur Befreiung von der Legalisation
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation tritt für Tadschikistan am 31.10.2015 in Kraft, die Einspruchsfrist nach Art. 12 Abs. 2 ist jedoch noch nicht abgelaufen.
Quelle: www.hcch.net