24. Januar 2019
Vereinigtes Königreich

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Vereinigte Königreich hat am 28.12.2018 das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen ratifiziert. Dieses gilt im Vereinigten Königreich momentan aufgrund seiner EU- Mitgliedschaft, was nach dem mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommen auch während der hiernach geltenden Übergangszeit noch der Fall wäre. Der Schritt erfolgt deshalb lediglich vorsorglich für den Fall eines ungeregelten Brexit. Wenn es am 29.3.2019, dem vorgesehenen Austrittstermin, zu einem solchen käme, wäre ohne vorab vorgenommene vorsorgliche Ratifizierung aufgrund der im Übereinkommen geregelten Frist für das Inkrafttreten eine dreimonatige Lücke in der Anwendbarkeit entstanden. Diese ist nun in jedem Fall vermieden – das Übereinkommen würde am 1.4. in Kraft treten, sodass nur eine Anwendbarkeitslücke von zwei Tagen, die auf ein Wochenende fallen, entstünde.

Link zu Notifizierung des Außenministeriums des Depositarstaats Niederlande