29. März 2023
Aserbaidschan

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Aserbaidschan am 28.2.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die bis zu diesem Datum keinen Einspruch gegen den Beitritt Aserbaidschans zum HÜUnt einlegen.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 38)