17. Oktober 2012
Albanien, Norwegen, EU

Haager Unterhaltsübereinkommen vom 23.11.2007

Das Haager Übereinkommen vom 23.11. 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird nach Hinterlegung der erforderlichen zweiten Ratifikationsurkunde durch Albanien am 1.1.2013 in Kraft treten.

Vertragsstaaten werden dann Albanien und Norwegen sein, das das Übereinkommen bereits am 6.4.2011 ratifiziert hatte, sowie voraussichtlich die Mitgliedstaaten der EU (ABl EU Nr L 192 v 22.7.2011, S. 39) unter Aufschub der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde wegen Anpassung des innerstaatlichen Rechts der Mitgliedstaaten.