27. April 2022
Georgien, Deutschland

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist gemäß seinem Art. 39 Abs. 5 für Georgien im Verhältnis zu Deutschland am 19.3.2022 in Kraft getreten. (Das allgemeine Inkrafttreten erfolgte am 30.7.2021; das spätere Inkrafttreten im Verhältnis zu Deutschland ergibt sich aus der Annahmebedürftigkeit.)

Quelle: BGBl. 2022 II 213