26. August 2016
Israel

Herabsetzung in Ketubah festgelegter Summe

Das Rabbinatsgericht von Jerusalem hat Mitte August 2016 in einem Scheidungsverfahren dem Antrag der Ehefrau auf Zahlung der in der religiösen Eheurkunde (Ketubah) für den Fall der Scheidung festgelegten Summe von 555555 Schekel (etwa 130000 Euro) nur in Höhe von 120000 Schekel (ca. 28100 Euro) stattgegeben. Die Entscheidung erging mit 2:1 Stimmen. Damit folgten die Richter mehrheitlich der Auffassung des Ehemannes, der angab, er habe mit der Summe seine Wertschätzung zum Ausdruck bringen wollen, diese aber nicht für rechtlich bindend gehalten. In einer Eingabe an das Chefrabbinat regte das Gericht die Festsetzung eines absoluten Höchstbetrages von 1 Million Schekel für die in einer Ketubah festzulegende Summe an und zitierte dabei einen marokkanischen Rabbi, der schon vor 200 Jahren die vielfach exzessive Höhe solcher Festlegungen gerügt hatte.

In der Ketubah wird normalerweise eine Summe festgelegt, die der Mann der Frau im Falle der Scheidung zu zahlen hat. Dabei ist es weit verbreitet, hohe Summen anzugeben, um die Wertschätzung des Mannes für seine künftige Frau zu bekunden, oder auch Zahlen zugrunde zu legen, denen ein Symbolwert zukommt. Die Zahl 555555 wird von sephardischen Juden als Glückszahl angesehen; die 5 spielt auf ein kulturelles Symbol an, das gegen den bösen Blick schützen soll.