29. September 2014
Russische Föderation

HIV-Infizierte von Adoption ausgeschlossen

Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat am 23.9.2014 entschieden, dass das Verbot für HIV-infizierte Personen, russische Kinder zu adoptieren, rechtmäßig ist. HIV steht auf einer im letzten Jahr verabschiedeten Liste von Krankheiten, deren Träger von einer Adoption ausgeschlossen sind. Der Kläger hatte argumentiert, er werde hierdurch in unzulässiger Weise diskriminiert; außerdem liege ein Verstoß gegen Gesundheitsrecht der Föderation vor.