26. Juli 2016
Bolivien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Bolivien am 1.10.2016 in Kraft treten, das damit nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 13.7.2016 zum 95. Vertragsstaat des HKÜ wird. Die Geltung gegenüber Deutschland bedarf allerdings noch dessen Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ.

Quelle: www.hcch.net (Haager Übereinkommen Nr. 28)