30. Januar 2017
Pakistan

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Pakistan am 1.3.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ noch keine Geltung für Deutschland.

Quelle: www.hcch.net