29. März 2017
Jamaika

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Jamaika am 1.5.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Annahme des Beitritts bislang (noch) keine Geltung im Verhältnis zu Deutschland.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 28)