29. November 2022
Botsuana

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10. 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Botsuana am 1.2.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 28)