27. Februar 2023
Deutschland, Philippinen, Tunesien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird mit der Annahme des Beitritts nach Art. 38 Abs. 5 HKÜ im Verhältnis zu Deutschland für die Philippinen am 1.4.2023 und für Tunesien am 1.4.2023 in Kraft treten.

(Der Beitritt als solcher war bei den Philippinen bereits 2016, bei Tunesien 2017 erfolgt.)  

Quelle: BGBl. 2023 II Nr. 43