24. Mai 2017
Andorra

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) wird für Andorra am 1.12.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Ablaufs der Einspruchsfrist nach Art. 28 HZÜ noch keine Geltung im Verhältnis zu Deutschland.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 14)