29. August 2017
Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, sofern kein Vertragsstaat bis dahin gemäß Art. 28 HZÜ dem Beitritt widerspricht.

Quelle: www.hcch.net (Übereinkommen Nr. 14)