26. September 2018
Deutschland, Ukraine

HZÜ

Deutschland hat eine Erklärung zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) abgegeben, nach der die Autonome Republik Krim und die Stadt Sewastopol für die Anwendung des Übereinkommens für Teile des ukrainischen Hoheitsgebiets erachtet werden.

Quelle: BGBl. 2018 II 854