29. Juli 2020
Österreich

HZÜ

Das HZÜ wird für Österreich am 12.9.2020 in Kraft treten.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 14)

(In Wahrnehmung der Außenkompetenz durch die EU für ihre Mitgliedstaaten in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art. 216 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 AEUV) hat der Ministerrat durch Beschluss (EU) 2016/414 v 10.3.2016 (ABl. L 75 v 22.3.2016, S 1) Österreich ermächtigt, das HZÜ im Interesse der EU zu unterzeichnen und zu ratifizieren.)