27. August 2020
Marshallinseln

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für die Marshallinseln am 1.2.2021 in Kraft treten, soweit nicht eine bestehende Vertragspartei einen Einspruch gemäß Art. 28 HZÜ einlegt.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 14)