13. Januar 2015
Argentinien

Inkrafttreten des Zivil- und Handelsgesetzbuchs vorverlegt

Nach dem Senat hat im Dezember auch die argentinische Abgeordnetenkammer einem Gesetz zugestimmt, das das Inkrafttreten des neuen Zivil- und Handelsgesetzbuchs, das ursprünglich für den 1.1.2016 vorgesehen war, auf den 1.8.2015 vorverlegt. Mit dem neuen Regelwerk werden umfängliche Änderungen im Familienrecht eingeführt.