12. September 2013
Venezuela

Interamerikanische Menschenrechtskonvention

Am 10.9.2013 ist der ein Jahr vorher erklärte Rückzug Venezuelas aus der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention in Kraft getreten. Damit hat der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte für nach dem 10.9.2013 in Venezuela erfolgte Menschenrechtsverletzungen keine Jurisdiktion mehr. Die Jurisdiktion für vor diesem Datum erfolgte Handlungen bleibt jedoch nach Art. 78 Abs. 2 der Konvention bestehen. Bestehen bleibt, solange Venezuela Mitglied der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ist, auch die Zuständigkeit der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.

Pressemitteilung der Organisation Amerikanischer Staaten