14. Februar 2012
Kirgisistan

Internationale Abkommen

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.10.1961, in Kraft für Kirgisistan am 31.7.2011, gilt nach dem deutschen Einspruch gegen den Beitritt gem. Art. 12 Abs. 2 nicht im Verhältnis Deutschlands zu Kirgisistan.

Quelle: BGBl. 2012 II, 79