24. Mai 2019
Spanien

Kein Bestehen "ehelicher Pflichten"

Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat in einer strafrechtlichen Entscheidung vom 22.5.2019 ausgeführt, dass es keine „ehelichen Pflichten“ (zur Duldung des Beischlafs) gebe. Die sexuelle Freiheit einer verheirateten Frau entspreche der jeder anderen Frau. Die Ehe involviere keine Unterwerfung eines Partners unter den anderen. Die Verurteilung eines Ehemanns zu einer Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung und Misshandlung erhielt der Gerichtshof daher aufrecht.

Link zur Pressemeldung des Gerichtshofs