28. Januar 2020
Indien

Kein Unterhalt bei Ehebruch

Der High Court von Bombay hat in einem Urteil vom 18.12.2019 entschieden, dass eine Frau, die wegen eines von ihr begangenen Ehebruchs geschieden wurde, keinen Unterhalt beanspruchen kann. Die Argumentation der Klägerin, dass Sec. 125 Code of Criminal Procedure auch geschiedenen Frauen einen Unterhaltsanspruch einräume, sei nicht relevant, da Sec. 125 Abs. 4 Code of Criminal Procedure, 1973, einen Unterhaltsanspruch für im Ehebruch lebende Frauen ausschließt.

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