27. Februar 2023
Libanon

Keine Anerkennung von Online-Eheschließungen

Libanesische Behörden verweigern die Anerkennung und Registrierung von Ehen, die libanesische Staatsangehörige online über Zoom im US-Bundesstaat Utah geschlossen haben. Die Registrierung einiger bereits registrierter Eheschließungen wurde annulliert. Nach dem Recht von Utah sind solche Eheschließungen gültig. Die Verweigerung der Registrierung wird damit begründet, dass das libanesische Recht keine Zivilehe kenne.

Zwar werden im Ausland geschlossene nicht religiöse Ehen im Libanon grundsätzlich anerkannt, dies gilt jedoch – abweichend von dem, was einzelne libanesische Behörden ehewilligen Paaren zunächst mitgeteilt hatten – nach der genannten Behördenpraxis offenbar nicht, wenn sich die Eheschließenden bei der Zeremonie im Libanon befinden. Dies kann auch Folgen für die Registrierung von Kindern haben, da hierfür die Vorlage einer Eheurkunde erforderlich ist.

Online-Eheschließungen in Utah hatten im Libanon eine gewisse Popularität erlangt, weil Reisen ins Ausland zur Umgehung einer religiösen Eheschließung, die vorher verbreitet waren, infolge der Corona-Pandemie und aufgrund der desaströsen ökonomischen Situation des Landes, die mit einem dramatischen Niedergang des Wechselkurses der libanesischen Währung verbunden ist, vielfach unerreichbar waren und sind.

In Israel, wo hinsichtlich der Unmöglichkeit nichtreligiöser Eheschließungen im Inland eine ähnliche rechtliche Situation besteht, hatte es 2022 eine Gerichtsentscheidung zu Online-Eheschließungen in Utah gegeben, die dies für das israelische Recht anders gesehen hatte, was freilich auch umstritten ist.

Link zu Bericht der Nichtregierungsorganisation „Human Rights Watch“